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Antikörpersuchtest.

Autorenbild: StadtarztStadtarzt

Liebe Patienten,

Ab dem 20. 04. 2020 gibt es die Möglichkeit, den von der Firma Senova entwickelten Antikörperschnelltest gegen Covid - 19 bei uns durchzuführen. Dieser Test gilt nicht als Krankenkassenleistung und muss gegen Bar - oder Kartenzahlung erfolgen.


Dieser Test bestätigt nur, ob ein Infekt schon stattgefunden, und sie Antikörper entwickelt haben.

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